Manche Frauen, die den Progesteronantagonisten Mifepristone als Abtreibungsmittel einnehmen, bereuen dies und möchten den eingeleiteten Abtreibungsprozess rückgängig machen. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, wie eine früh einsetzende Behandlung mit hohen Dosen von Progesteron das Abtreibungsgeschehen stoppen kann (APR = Abortion Pill Reversal). Diese retrospektive Studie umfasst 754 Patientinnen (von denen 547 ausgewertet werden konnten), welche Mifepristone, jedoch (noch) kein Misoprostol eingenommen hatten. Die reversal rate (d.h. die Anzahl geretteter Schwangerschaften) war bei mit Progesteron behandelten Patentinnen signifikant höher als bei Frauen in der Kontrollgruppe (definitiv abtreibungswillige Frauen ohne Progesteron-Behandlung, bei denen trotz Mifepristone-Einnahme die Schwangerschaft erhalten blieb). APR-Behandlung mit Progesteron erweist sich als risikofrei, insbesondere ohne erhöhtes Risiko von Geburtsgebrechen.
Das Wesen der Aufhebung der Mifepriston-Wirkung durch Progesteron wird in der Arbeit von Prof. Dr. George Delgado, M.D., FAAFP, Präsident des STENO-Instituts stenoresearchinstitute@gmail.com in Escondido, U.S.A und der Arbeitsgruppe APR (APR=Abortion Pill Reversal) eindrücklich aufgezeigt. Wir publizieren das Referat von Prof. Delgado mit seinem Einverständnis
Zur Abstimmung des Schweizervolkes über das neue Fortplanzungsmedizingesetz (FMedG) vom 5. Juni 2016
Wer davon ausgeht, dass bei der Befruchtung, d.h. bei der Vereinigung einer menschlichen Eizelle und einer menschlichen Samenzelle ein neues, nicht wiederholbares Menschenleben, eine neue Person entsteht (Mensch von Anfang an, „der Mensch wird nicht Mensch, sondern ist Mensch in jedem Stadium seiner Entwicklung“ gemäss dem berühmten Zitat von Erich Blechschmidt), kann den Entscheid des Schweizer Stimmvolkes, das neue FMedG, welches insbesondere die PID zulässt und regelt, mit 62,4 Prozent gutzuheissen, nur zutiefst bedauern. Die PID (Präimplantationsdiagnostik), bei welcher auf eine vollendete Schwangerschaft 30-40 Embryonen das Leben lassen müssen, ist eine menschenverachtende Methode mit der hybriden Anmassung, sog. lebenswertes von sog. lebensunwertem Leben zu unterscheiden. Neben der präimplantatorischen genetischen Untersuchung dürfen laut neuem FMedG auch die Chromosomen auf Besonderheiten untersucht werden (Aneuploidie-Screening), d.h. Embryonen auf Trisomie etc. getestet werden. Zudem soll die PID allen Paaren, die sich zu einer IVF (In vitro Fertilisation) entschliessen, offenstehen. „Social sexing“ zur Elimination weiblicher Embryonen und vorbereitende Untersuchungen zur „Herstellung“ von Retterbabys sind weiterhin verboten. Wie lange noch? Eine nächste Gesetzesrevision wird wohl solche Techniken zulassen, dem Gesetz der schiefen Ebene folgend. Denn die Forschung mit den Reproduktionstechniken hat jeweils nur den nächsten Schritt im Auge, die Gesetzgebung hinkt dann hinten nach und beugt sich vor der normativen Kraft des Faktischen. Voraussetzung für die PID ist die IVF, mit welcher schon in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts der bioethische Rubikon überschritten worden ist.
Für die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz Dr. med. Nikolaus Zwicky-Aeberhard, Past Präsident
Vernehmlassung zur Fortpflanzungsmedizinverordnung , 20.12.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
einleitend möchten wir auf einige allgemeine Aspekte der Fortpflanzungsmedizin eingehen,
wie sie auch in der FMedV zum Ausdruck kommen.
So ist auf die bisher fehlende transparente Kontrolle der Reproduktionsmedizin hinzuweisen.
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