Das bin ich
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„Es gibt keinen falschen Zeitpunkt für ein Kind!“
Medienmitteilung, Marsch fürs Läbe
Pränatale Kinder, ein Mysterium des Lebens
Kunst als Impuls zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch
Jugendgewalt und ihre Hintergründe
Dr.med.Ermanno Pavesi, Psychiater, in Alleanza Cattolica
Transplantationsmedizin
Bundesrat plant elektronische ID ( E-ID) für das Organspenderegister
WHO - Pandemievertrag / IGV- Internat. Gesundheitsvorschriften
Widerstand ist ein Gebot der Stunde!
Bis zur Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 sollten alle Länder ein neues, umfassendes Pandemieabkommen unterzeichnen, welches der WHO weitgehende Befugnisse erteilt, den Signatarstaaten Gesundheitsvorschriften aufzuerlegen, welche durch ihre eigenen Parlamente nicht eingeschränkt werden können. Ausserdem sollen die Länder ihre Beiträge an die WHO massiv erhöhen. Mit anderen Worten: die einzelnen Länder geben im Gesundheitsbereich ihre Souveränität an die WHO ab und werden so zu Vollzugsorganen einer weitgehend privat finanzierten Organisation mit Sitz in Genf, die vom Willen ihrer Geldgeber abhängig bleibt. Ausserdem sollen von der WHO abweichende Stellungnahmen durch die Regierungen massiv zensuriert oder ausgeschaltet werden. Diese globale Gesundheitsdiktatur verheisst nichts Gutes, wie die zurückliegende Pandemie mit ihrer global orchestrierten Propaganda gezeigt hat, und widerspricht dem bewährten katholischen Prinzip der Subsidiarität. Der Pandemievertrag hat vorerst keine Einigung erzielt. Die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften jedoch wurden bei der Weltgesundheitsversammlung in Genf am 1. Juni 2024 angenommen. Eine erste Analyse zeigt die massive Gefährdung der Schweizer Souveränität durch diese Vorsdhriften. Der Bundesrat sollte aufgefordert werden, von seinem Widerspruchsrecht bis zum 1. Juni 20025 Gebrauch zu machen oder aus der WHO auszutreten. Ansonstens treten diese Vorschriften automatisch in Kraft.
Online-Petition «Keine Änderung der IGV»
ABF Schweiz fordert: Der Bundesrat hat unverzüglich sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen zu erklären (sog. Opting-out)!
Die finalen Änderungen der angenommenen IGV sind gravierend ABF Schweiz war live vor Ort in Genf, als am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu später Stunde angenommen wurden. Wie angekündigt, beobachtet ABF Schweiz das Geschehen um die Vertragsverhandlungen minutiös. Deshalb unterzogen wir die definitive Fassung der IGV heute einer kritischen Analyse und erläutern die einschneidendsten Änderungen.