Ausweitung der Euthanasie in den Niederlanden
Die Niederlande haben eine neue Grenze überschritten - und Europa schweigt.

Einige Anmerkungen von Giuseppe Nardi
Ein schwerbehindertes Kleinkind ist in den Niederlanden von Ärzten getötet worden. Man sollte besser sagen, es ist exekutiert worden. Es geschah nicht im Verborgenen, nicht außerhalb des Gesetzes und nicht als medizinischer Ausnahmefehler. Der Tod erfolgte innerhalb eines inzwischen geltenden Regelwerks, das die Lebensbeendigung schwerkranker Kinder zwischen einem und zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Es ist der erste öffentlich bekanntgewordene Fall nach Einführung dieser Regelung.
Das Kind war schwerkrank. Es war extrem frühgeboren worden, erlitt schwere Komplikationen, wies umfangreiche irreversible Hirnschäden auf, litt an Zerebralparese und schwerer Epilepsie und war sehbehindert. Kurz vor seinem zweiten Geburtstag schätzten die Ärzte sein Entwicklungsalter auf etwa sechs Wochen.
Man kann das alles aufzählen und wird damit doch die entscheidende Frage nicht los:
Warum soll ein Mensch wegen seines Leidens getötet werden dürfen?



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