
Zensur-Massnahmen verhindern
Der Bundesrat hat am 13. November 2024 beschlossen, zu den Änderungen der IGV ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit den in den IGV vorgesehenen Zensur-Massnahmen verhindert die WHO in Zukunft die Möglichkeit, sie zu kritisieren und zu ihren Behandlungsvorschlägen unabhängige Zweitmeinungen einzuholen. Es ist deshalb essentiell, dass der Bundesrat fristgerecht gegenüber der WHO von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht und die Änderungen ablehnt. Er hat zwingend das Opting-out zu erklären.
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