VEREINIGUNG KATHOLISCHER ÄRZTE DER SCHWEIZ
ASSOCIATION DE MEDECINS CATHOLIQUES SUISSES
ASSOCIAZIONE MEDICI CATTOLICI SVIZZERI
Membre de la Féderation européenne (FEAMC) et internationale (FIAMC)
d'associations de médicins catholiques



  

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Kritische Bemerkungen zu einer Umfrage des Kriminologischen Instituts der Universität Zürich über die Einstellung der Schweizer Bevölkerung zur Sterbehilfe
02.09.2010 / Zürich 
[64]

Am 2.9.10 präsentierte Prof. C. Schwarzenegger vom Kriminologischen Institut der Universität Zürich an einer Medienkonferenz die Ergebnisse einer diesjährigen telefonischen Befragung bei 1464 Schweizern. Wie Prof. Christian Schwarzenegger erläuterte, befürwortet eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Eine Mehrheit würde auch die heute verbotene, direkte aktive Sterbehilfe für Menschen erlauben, die an einer tödlichen Krankheit im Endstadium leiden. Ebenso soll eine Mehrzahl der Befragten der Ansicht sein, dass Sterbehilfeorganisationen ein würdevolles Sterben ermöglichten.

Schon eine erste oberflächliche Prüfung der verfügbaren Unterlagen zeigt allerdings, dass die von Prof. Schwarzenegger mitgeteilten Ergebnisse und Schlussfolgerungen nicht kritiklos übernommen werden können. Zur Kritik an dieser angeblich representativen Studie siehe folgenden Link

 
Statement der VKAS zum Bundesgerichtsurteil vom 16.6.10
18.06.2010 / Zürich 
[63]

Die vorliegende Stellungnahme ist für die provisorisch anberaumte Pressekonferenz vom 18.6.10 in Zürich verfasst worden

 
Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich mit Exit: Vom Bundesgericht als nichtig erklärt!
16.06.2010 / Lausanne 
[62]

HLI-Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGB) haben die „Vereinbarung“ zwischen dem Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum Suizid im September 2009 juristisch angefochten. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde zwar nicht eingetreten, hat aber die Vereinbarung dennoch als nichtig erklärt. Sie wurde in der öffentlichen Verhandlung mehrfach als Schein-verwaltungsverordnung bewertet. 

 
Bedenkliche Vereinbarung zur organisierten Suizidhilfe zwischen Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Exit
10.07.2009 / Hünibach 
[61]

HLI-Schweiz und die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) lehnen die Vereinbarung zwischen dem Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum Suizid ab. Sie ist ein Druckmittel, um eine nationale gesetzliche Regelung und damit eine staatliche Anerkennung von Sterbehilfeorganisationen durchzusetzen. HLI und die VKAS setzen sich für die Förderung der Palliativmedizin ein und wünschen sich die Gründung von Hospizen nach dem Vorbild Deutschlands.

 
Gemeinsame Stellugnahme AGEAS, VKAS, HLI: NEIN zur Eugenik und zur Relativierung der Menschenwürde nach Lebensalter
07.12.2007 / Seftigen 
[60]

Kritische Stellungnahme zur letzten Verlautbarung der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin bezüglich Präimplantationsdiagnostik (Stellungnahme Nr. 14/2007)

 
Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz kritisiert Statistik des Bundes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
07.01.2007 / Fribourg 
[25]
Auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung fehlt es in der Schweiz an der nötigen Transparenz der Fakten, kritisiert die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in einem offenen Brief an die Leitung des Bundesamtes für Statistik. Besonders gravierend seien die Mängel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Zählung der so genannten „überzähligen Embryonen“.

Bei den seit 2001 erhobenen Zahlen bestehen nach Feststellung der Bioethik-Kommission zahlreiche Lücken und Versäumnisse. Sie fordert vom Bundesamt, dass die fehlenden statistischen Werte für die Jahre 2001 bis 2005 in nützlicher Frist nachgeliefert werden. Ohne die nötigen, gesetzlich vorgeschriebenen Angaben „fehlt die Transparenz für die Weiterverwendung der überzähligen Embryonen“, wird in dem von Dr. Urs Kayser, Arzt und Präsident der Bioethik-Kommission der SBK, unterzeichneten offenen Brief betont. So stellt sich für die Kommission namentlich auch die Frage, woher die kürzlich für Stammzellenforschung freigegebenen 100 Embryonen stammen, die es bisher nach der Statistik des Bundes nicht gibt.
 
Lebensbeginn – Lebensende, der (un)erwünschte Mensch
12.11.2006 / Einsiedeln 
[24]
Etwa 250 Teilnehmende unterschiedlicher Weltanschauung, darunter 25 Kinder, feierten im Theatersaal des Klosters Einsiedeln das 15-jährige Jubiläum von Human-Life-International, Schweiz. Diese im Jahre 1991 von Ärzten, Theologen und interssierten Laien gegründete Lebensrechtsorganisation hat sich zur Aufgabe gestellt, eine schweizweite Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten, welche Themen der Bioethik und Menschenwürde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod umfasst. Sie gibt dazu eine regelmässige Zeitschrift heraus (Human Life Report), pflegt einen umfassenden Internetauftritt (www.human-life.ch), führt Veranstaltungen durch und beteiligt sich an Kampagnen. Die Teilnehmenden liessen sich nach einem gemeinsamen Gottesdienst, geleitet von Abt Dr. Marian Eleganti, inspirieren von Re­feraten zu Themen wie: „Natürliche Empfängnisregelung – überraschende Begleiterscheinung – er­füllte Ehe!“ (Maria Prügl), „Kinder mit dem Down-Syndrom“ (Laura Colledani); „Der demographische Tsu­nami - Ursachen für die Überalterung der Bevölkerung“ (Moraltheologe Weihbischof Dr. A. Laun); „Euthanasie, Bei­hilfe zum Suizid“ (Prof. Dr. Robert Spaemann).
 
Trendwende bei Amnesty International - vom Recht auf Leben zum Recht auf Töten!
09.07.2006 / Schweiz / Amnesty International / IPPF 
[23]
Amnesty International war einst lanciert worden, um das Leben Gefangener zu schützen. Seit fünf Jahren steht Frau Irene Kahn an der Spitze der Organisation. Unter Ihrer Leitung diskutiert AI in einem internen Konsultationsverfahren ein sog. Menschenrecht auf Abtreibung. In einem Interview in der Weltwoche wird sie darauf angesprochen und sagt dazu wörtlich: „Gemäss Menschenrechtsgesetzgebung gibt es kein Recht auf Leben für einen Fötus.“ Sollte AI nach der Konsultation tatsächlich ein Menschenrecht auf Töten auf ihre Fahne schreiben, hat sie als Menschenrechtsorganisation jeden Kredit verspielt. Recherchen in diesem Artikel ergeben, dass AI sich jetzt schon Seite an Seite mit IPPF für die weitere Verbreitung und Propagierung der Abtreibung in der ganzen Welt einsetzt. Amnesty International darf nicht mehr unterstützt werden, wenn sie ihre Aktivitäten in solchen Kampagnen nicht einstellt!
 
Papst Benedikt XVI. nimmt zum Lebensschutz Stellung
08.03.2006 / Vatikan 
[22]
Papst Benedikt XVI. hat in zwei Ansprachen pointiert zum Lebensschutz Stellung genommen. Wir geben hier eine Zusammenfassung von der Ansprache vom 5.2.2006 beim Angelusgebet am "Tag für das Leben" in Italien und von der Ansprache am 27.2.2006 vor der Päpstlichen Akademie für das Leben wieder. Die Originaltexte sind verlinkt.
 
Neue Freizeitbeschäftigung für Ärzte am CHUV: Beihilfe zum Selbstmord!
17.12.2005 / Schweiz, Lausanne 
[21]
Im Universitätsspital Lausanne (CHUV) ist ab 2006 die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt. Die Organisationen „EXIT“ und „Dignitas“ oder externe Ärzte dürfen nur eingreifen, wenn ein Patient transportunfähig ist. Selbst angestellte Ärzte „dürfen“ sich laut vom CHUV bestätigten Medienberichten an der Beihilfe zum Selbstmord beteiligen. Allerdings müssten die CHUV-Ärzte, wie es weiter hiess, dies in der Freizeit tun.
 

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